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E-Rechnung ab 2025

Für den Empfang von E-Rechnungen gilt: Jedes Unternehmen in Deutschland muss ab 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können.

Wer ist betroffen?

Für den Empfang von E-Rechnungen gilt:

Jedes Unternehmen in Deutschland muss ab 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können.

Von der Pflicht zum Versand von E-Rechnungen sind Sie betroffen, wenn folgende Kriterien auf Sie zutreffen (unter Berücksichtigung der Übergangsfristen, siehe auch FAQ):

Sie sind selbstständig oder führen ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland.

Sie versenden Rechnungen für Ihre steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze an andere im Inland ansässige Unternehmen (B2B).

Gut zu wissen: Warum ist eine PDF keine E-Rechnung?

Die Inhalte eines PDFs sind nicht maschinenlesbar – im Gegensatz zur E-Rechnung. Bei dieser wird gemäß EU-Norm ein maschinenlesbarer XML-Datensatz erstellt, der in den Formaten XRechnung (reiner Datensatz) oder ZUGFeRD (zusätzliches Ansichts-PDF) übermittelt, weiterverarbeitet und archiviert werden kann. All das ist mit der DATEV E-Rechnungsplattform möglich.

Die gesetzlichen Pflichten

Heute: Schrittweise Umstellung auf E-Rechnung sinnvoll

Ab 01.01.2025: Empfang von E-Rechnungen für alle Unternehmen

Ab 2027: Versand von große Unternehmen

Ab 2028: Versand von E-Rechnungen für alle Unternehmen

Grafik „E-Rechnung“ mit den Formaten ZUGFeRD, XRechnung und ViDA neben einem XML-Dokument und einer Rechnung

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