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Lkw-Maut ab 3,5 t ab dem 1. Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 werden auch Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) und weniger als 7,5 tzGm, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind, mautpflichtig.

Ab dem 1. Juli 2024 werden auch Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) und weniger als 7,5 tzGm, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden, mautpflichtig.

Detailierte Informationen finden Sie bei Toll Collect unter: https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/3_5_tonnen_maut/p1745_3_5_tonnen_maut.html

Verkehrsschild „Maut“ mit Lkw-Symbol vor blauem Himmel

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